Hilfe in humanitären Krisen
In den aktuellen Zeiten die richtigen Worte zu finden ist wohl kaum möglich. Mit großer Bestürztheit verfolgen wir den Krieg in der Ukraine. Der völkerrechtswidrige Angriff Russlands stellt die Weltbevölkerung und damit vor allem die EU spätestens seit dem 24. Februar 2022 vor eine humanitäre Krise.
Doch Menschen helfen Menschen. Schließlich ist unser Zusammenhalt besonders in schweren Abschnitten von enormer Bedeutung. Auch wir möchten ein Zeichen der Solidarität setzen und unterstützen wo wir können. Deswegen haben sich unsere Plattformen Monteurzimmer.de, Monteurzimmer.at und Pension.de zusammengeschlossen und eine Initiative für Hilfsbedürftige in humanitären Krisen ins Leben gerufen. Ziel ist es, den Flüchtigen des Ukraine-Konflikts, für Sie verfügbaren Unterkünfte aufzulisten, um dadurch schnellst möglich einen wohngerechten Unterschlupf garantieren zu können.
Gegenwärtiger Stand der Dinge
Bereits mehr als eine halbe Million Menschen sind nach Angaben der UN aus ihrer Heimat geflohen und suchen nun Schutz in den umliegenden Ländern. Der Großteil ukrainischer Flüchtlinge wurde bisher in Polen und Rumänien aufgenommen. Doch auch Deutschland erwartet noch weitere Kriegsflüchtlinge. Neueste Zahlen verraten, dass schon mehr als 5.000 Menschen aus der Ukraine in Deutschland eingetroffen sind.
Oberstes Ziel der EU-Politik, ist die Aufnahme aller Hilfsbedürftigen. Hierfür ermöglicht unter anderem die Deutsche Bahn, Geflüchteten mit einem ukrainischen Identitätsnachweis, die kostenlose Nutzung von Fernzügen über die polnisch-deutsche Grenze. Deswegen möchten wir an dieser Stelle vor allem unsere Vermietenden aus dem Raum Brandenburg und Berlin bitten, Ihre Unterkunft bei der Initiative zu registrieren.
Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine
Uns ist es besonders wichtig, dass Sie schnellstmöglich eine Unterkunft finden können. Mit der interaktiven Karte soll es Ihnen erleichtert werden, eine passende Unterbringung ausfindig zu machen, indem Sie eine zielgenaue Suche vornehmen können und damit womöglich eine Unterkunft in der Nähe Ihrer Verwandten oder Bekannten entdecken. Aber auch unter dem Punkt „Unterkunft finden“, werden alle für Sie verfügbaren Unterbringungen aufgelistet. Wenn Sie bei den Ausstattungsicons ein Herz vorfinden, so haben die Vermietenden angegeben, dass Sie neben den Räumlichkeiten auch weitere Hilfeleistungen anbieten.
Asylantrag
Fest steht, dass Sie kein Asylverfahren durchlaufen müssen. Fortan erhalten Sie von der EU einen vorübergehenden Schutz, welcher bis zu drei Jahren anhalten kann. Dieser Schutz gilt dementsprechend auch für Deutschland. Das bedeutet zusammengefasst: Sollten Sie in Deutschland Schutz suchen, müssen erstmal keine weiteren Formalien unternommen werden. Trotz dessen steht es Ihnen offen, einen Asylantrag zu stellen. Um dies tun zu können, müssen Sie jedoch in eine entsprechende Aufnahmeeinrichtung aufsuchen. Eine private Wohnsitznahme könnte in diesem Fall erst später beantragt werden.
Arbeitserlaubnis
Derzeit befindet sich die EU in Verhandlungen, wie mit Ihrem Krankenversicherungsschutz und der Arbeitserlaubnis umgegangen werden soll. Sobald konkrete und offizielle Informationen in dieser Hinsicht zur Verfügung stehen, werden diese hier vervollständigt.
FAQ
Nein. Sie müssen keinen Asylantrag stellen. Vielmehr erhalten Sie einen vorübergehenden Schutz der EU, der bis zu drei Jahre besteht.
Über die Kartenansicht oder die Liste der Unterkünfte, haben Sie die Möglichkeit eine Unterkunft zu finden. Anhand der angegebenen Icons können Sie herausfiltern, welche Unterkünfte für Sie in Frage kommen.
Nicht zwingend. Hier müssen Sie in direkten Kontakt mit den Vermietenden treten. Es kann durchaus sein, dass einige Ihre Unterkunft als humanitäre Hilfeleistung überlassen. Andere aber ein Mietvertrag oder eine andere Einigung finden möchten.
Ja. Sie haben Anspruch auf eine sogenannte „Überbrückungsleistung“. Diese wird von den Sozialämtern übernommen und läuft in der Regel einen Monat. Mit dieser Unterstützung sollen Kleidung, Essen, Unterkunft und medizinische Versorgung abgedeckt werden. Handelt es sich um einen „Härtefall“, so ist dem Gesetz zu entnehmen, dass die Hilfszahlung auch über einen Monat hinaus gehen kann. Nach § 23 Abs. 3 Satz 5 SGB XII ist davon auszugehen, dass für Geflüchtete der Ukraine der Zahlungszeitraum auf drei Monate ausgedehnt wird. Nicht zu vergessen ist jedoch, dass eine „Überbrückungsleistung“ zunächst von Ihnen beantragt werden muss.
Auch das kann leider nicht pauschal beantwortet werden. Sie müssen eine individuelle Absprache mit den jeweiligen Vermietenden treffen. Gegebenenfalls steht Ihnen die Unterkunft aber für mehrere Monate zur Nutzung.