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Unterkunft vermieten

Seit März 2020 beeinflusst das Corona Virus nun schon das alltägliche Leben eines jeden. Immer wieder müssen wir uns auf neue Maßnahmen zur Eindämmung des Virus einstellen und diese in unseren gewohnten Ablauf integrieren. Vor allem die Veranstaltungs-, Gastronomie- und Tourismusbranche hat es dabei hart getroffen. Hierbei werden in erster Linie Abstriche bei privaten und öffentlichen Veranstaltungen, Restaurant- und Barbesuchen sowie dem Reisen gemacht.

Das volle Ausmaß der Corona-Krise und die sich daraus ergebenden wirtschaftlichen Folgen werden immens sein. Glücklicherweise stellt sich die gewerbliche Zimmervermietung in der andauernden Pandemie als sichere Konstante dar!

An wen dürfen Sie Ihre Unterkunft vermieten?

Aufgrund des aktuellen Beherbergungsverbots und der andauernden Reisewarnungen haben vor allem touristische Betriebe mit enormen Einbußen zu kämpfen. Für Hotels, Pensionen und andere Ferienbetriebe fällt die wichtigste Zielgruppe weg und somit auch eine der größten Einnahmequellen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen bei der Vermietung.

Viele Hotels, Vermieter von Ferienwohnungen und andere Übernachtungsbetriebe konzentrieren sich aktuell mehr auf die gewerbliche Vermietung an Monteure und Berufsreisende. Das Beherbergungsverbot bezieht sich lediglich auf Touristen, aber nicht auf Berufsreisende. Somit ist die Vermietung aus nicht touristischen Zwecken auch in Zeiten der Krise möglich. Aber nicht nur Berufsreisende sind von dem Verbot ausgenommen, sondern auch Personen, die aus medizinischen Gründen untergebracht werden müssen. Ein neues Arbeitsmodell hat sich vor allem aus der jetzigen Corona Krise heraus entwickelt. Die Rede ist von Workation: eine Kombination aus Arbeit (engl. work) und Urlaub (engl. vacation). Dieses Modell ist besonders für Personen aus der digitalen Branche geeignet, denn alles was der-/diejenige braucht, ist stabiles Internet und einen Laptop. Die Voraussetzung für die Unterbringung von Gästen ist immer die Einhaltung der gültigen Hygienebestimmungen in der Unterkunft.

Vorteile der gewerblichen Vermietung

  • Monteure, Bauarbeiter, Handwerker und andere Berufsreisende sind auch während einer Pandemie auf eine Unterkunft angewiesen
  • Die Vermietung aus nicht touristischen Motiven ist eine sichere Einnahmequelle
  • Erweiterung der Zielgruppe und somit auch mehr Buchungen nach der Krise
  • Keine versteckten Gebühren: Bei der Vermietung über unser Anzeigenportal Monteurzimmer.de erheben wir keine Provision auf Gast-Buchungen. Sie zahlen lediglich die Grundgebühr. Das lohnt sich vor allem für Vermieter, die mehr als 4 Wochen im Jahr vermieten.
  • Oftmals sind Projektträger oder aber Baufirmen an Dauer-Mietverträgen interessiert über Wochen, wenn nicht Monate, hinweg

Worauf müssen Sie als Vermieter achten?

Bei der Beherbergung von Monteuren und anderen Reisenden ist es wichtig, dass Ihre Unterkunft ideal vorbereitet ist und alle Hygiene-Standards einhält. Halten Sie überall Desinfektionsspender bereit sowie ausreichend Seife und Papiertücher in den Badezimmern.

Kleiner Tipp Orientieren Sie sich hierbei an der AHA+L+A Formel:

  • Abstand halten
  • Hygiene beachten
  • Alltagsmaske tragen
  • Lüften
  • Corona Warn App nutzen

Weitere Lockdowns oder zumindest touristische Reise-Einschränkungen sind auch in 2021 weiterhin sehr wahrscheinlich. Als Spezialist für gewerbliche Vermietungen für möblierten Wohnraum in Österreich und Deutschland unterstützen wir Sie sehr gern bei Ihren Vermieter-Unternehmungen. Für das Vertrauen unserer Kunden in unsere Produkte und unserer Kundenbetreuung sind wir seit mehr als 10 Jahren am Markt dankbar. Informationen zu den Beschlüssen der einzelnen Bundesländer finden Sie auch auf der Seite des Deutschen Tourismusverbands.



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