Konflikte jeder Art sind meist unvorhersehbar. Deswegen ist es umso wichtiger sich früh genug auf mögliche Auseinandersetzungen vorzubereiten. Vor allem Sie, in der Rolle als Vermietende, müssen sich an der ein oder anderen Stelle mit einigen Unanehmlichkeiten rumschlagen. Seien dies nun Verstimmungen aufgrund von Schäden der Unterkunft durch die Mietenden, Vertragsstreitigkeiten oder Schwierigkeiten in der Nachbarschaft.
Die Rechtsschutzversicherung
Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung zählt deshalb für einige Wohnungs- und Hauseigentümer, die Ihren Wohnraum vermieten, zu einer der wichtigsten Prämissen. An sich ist das Prozedere problemlos möglich. Verschiedene Versicherer bieten hierfür unterschiedliche Tarife an. Es gilt nur noch ein passendes Angebot, abgestimmt auf die eigenen Bedürfnisse, auszuwählen.
Wir möchten Sie an dieser Stelle jedoch dringlich darauf hinweisen, dabei nicht blauäugig zu werden. Schließlich werden häufig klare Mietverhältnisse als Grundvoraussetzung für eine Rechtsschutzversicherung genannt. Sie, als Vermietende von Monteur-, Studenten-, oder Ferienunterkünften, können dieses Kriterium wohl kaum erfüllen. Stetig wechselnde Mietende sind bei Ihnen nicht ungewöhnlich. Somit stellen Sie aus Sicht der Versicherungen ein zu vermeidendes Risiko dar. Dieses kann schlussendlich zu erhöhten Kosten oder sogar zu einer Ablehnung des Antrags führen.
Informieren Sie sich deshalb ausführlich über die einzelnen Bestandteile, die in der Versicherung inkludiert sind und darüber hinaus über jegliche Voraussetzungen, die gestellt werden. Rechtsangelegenheiten, die nicht in der Vereinbarung mit aufgenommen sind, werden logischerweise auch nicht kostentechnisch übernommen.
Vorteile einer Rechtsschutzversicherung
Eines ist klar, es ist nicht möglich sich überall bestens auszukennen. Genauso ist es auch in Bezug auf einige Rechtsfragen bei der Vermietung. Nicht immer läuft es wie gewünscht. Mögliche Streitigkeiten sind also nicht wirklich weit. Dabei ist es wie gesagt ein Ding der Unmöglichkeit, sich bei jedem Sachverhalt zurecht zu finden. Wer weiß schon genau, was zu tun ist, wenn die Mietenden die Wohnung verwüsten oder Sie auf den Mietausfällen sitzen bleiben? Lesen Sie in diesem Zuge auch gerne unseren Artikel zu offenen Mietbeträgen.
Nichtsdestotrotz kann hier eine Rechtsschutzversicherung von klarem Vorteil sein. Sie springt im Notfall ein und übernimmt vereinbarte Kosten. Heutzutage ist es keine Seltenheit, dass eine Vielzahl von Fällen der Vermietung vor den Gerichten landet. Schnell summieren sich die Streitigkeiten und damit auch die Kosten. Teilweise ist hier von immens hohen Summen die Rede, die die meisten privat Vermietenden kaum auf Dauer tragen können. Wappnen Sie sich frühzeitig, um umfangreich Vorsorge zu betreiben.
Kostenübernahme
Die Rechtsschutzversicherung kann in verschiedenen Stufen des Rechtsstreits helfen und eingreifen. Sie kann je nach Art und Aushandlung des Vertrags die Kosten für die Beratung bei Anwälten tragen, sowie dessen Vertretung vor Gericht zahlen. Überdies können auch Kosten für Sachverständige und Gutachter übernommen werden und zuletzt können eventuell entstehende Gerichtskosten durch den Versicherer bestritten werden.
Überprüfen Sie vor Vertragsunterzeichnung ganz genau, was in Ihrer Versicherung enthalten ist und vermeiden Sie dadurch, dass die Versicherer am Ende nicht zahlen möchten. Schützen Sie sich also proaktiv vor möglichen Schlupflöchern in Ihrem Vertrag. Berücksichtigen Sie dabei auch, ob nur die Kosten für die von den Versicherern empfohlene Anwälte getragen werden. Oder, ob genauso die von Ihnen selbst bestimmte rechtliche Vertretung in den Vertragsrahmen fällt.
Bitte nicht zu spät handeln
Der wohl wichtigste Punkt, der bei dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung beachtet werden sollte, ist der Startzeitpunkt! Achtung: Sollten Sie eine Versicherung erst dann abschließen, wenn sich bereits ein akuter Fall anbahnt, sieht es schlecht für Sie aus. Schlecht, da jene Kosten des Verfahrens mit einer hohen Wahrscheinlichkeit nicht übernommen werden.
Einige Versicherer halten ausdrücklich fest, dass keine Hilfestellung, geschweige denn Kostenübernahme stattfindet, wenn der Prozess bereits läuft. Gleiches gilt, wenn schon vor Vertragsbeginn eine Rechtsstreitigkeit in Aussicht stand. Oft kann nebstdem sogar mit einer Wartezeit gerechnet werden.
Diese Wartezeit besteht zwar nicht bei allen Versicherungen oder jeder Art von Vertrag, sollte jedoch keinesfalls außer Acht gelassen werden. Letztlich können die Dienstleistungen erst nach Ablauf der Wartezeit in Anspruch genommen werden.
Achtung, das muss beachtet werden
Es ist schlicht unwahrscheinlich, dass eine Versicherung ganz und gar alle Ihre Kosten in jedem erdenklichen Fall übernehmen wird. Vielmehr gibt es verschiedene Möglichkeiten, sich einen individuellen Rechtsschutz zusammenzustellen oder mit dem Versicherer auszuhandeln.
Achten Sie bei der Wahl der Bestandteile, dass diese auch zu Ihrem Vermietmodell passen und so viele potentielle Konflikte abdecken wie nur möglich. Sollten Sie aufgrund zu geringer Mieteinnahmen beispielsweise nicht in der Lage sein eine umfassende Rechtsschutzversicherung abzuschließen, möchten wir Ihnen nahelegen, dass es sich gewiss lohnt eine weitere Recherche zu betreiben.
Einige Versicherer bieten die Möglichkeit einzelne Verträge mit eingeschränkter Kostenübernahme für einzelne Fälle zu vereinbaren. Hiermit wären Sie bei Eintreffen der festgelegten Sachverhalte wenigstens zum Teil geschützt. Aber auch abgesehen von solchen Verträgen, kann es bei einer “normalen Rechtsschutzversicherung” dazu kommen, dass eine maximale Versicherungssumme vereinbart wird.
Wie schon eingangs erwähnt, beeinflussen gewisse Faktoren, wie die Form der Vermietung, aber auch Ihr Alter und Beruf, sowie die Anzahl der Versicherungsfälle den Beitrag, der sich unter dem Strich ergibt. Erneut sollte hier Obacht gewahrt werden.
FAQ
Sie sollten stets im Hinterkopf behalten, dass schon bei Kleinigkeiten der Rat von Experten ziemlich teuer werden kann. Sind Sie obendrein noch in einen tatsächlichen Rechtsstreit verwickelt, müssen Sie allerspätestens handeln. Um sich verteidigen zu können, sind Sie im Zugzwang eine persönliche Verteidigung durch Fachanwälte hinzuzuziehen. Diese rechnen meist nach Stundensatz ab. Früher oder später addiert sich ein ziemlich hoher Betrag. Um all dies zu vermeiden, ist eine sogenannte Rechtsschutzversicherung empfehlenswert. Sie hilft Ihnen nämlich anfallende Kosten zu stemmen.
Auf keinen Fall, wenn es längst zu spät ist! Daher geben wir Ihnen mit auf den Weg, sich so früh wie möglich zu erkundigen und in einem zweiten Schritt einen Vertrag abzuschließen. Der Abschluss einer Versicherung ist direkt ab dem Zeitpunkt möglich, in dem Sie Eigentümer der Unterkunft sind. Bitte beachten Sie etwaige Wartezeiten, wie auch den Ausschluss der Kostenübernahme bei bereits laufenden oder anbahnenden Fällen. Zusammenfassend gilt also: Lassen Sie nicht als zu viel Zeit vergehen. Es kann jeden Tag dazu kommen, dass eine Ungereimtheit auf Ihrem Tisch landet.
So wie bei dem Abschluss anderer Versicherungen, als auch bei dem Schließen verschiedener Verträge, sollte zwingend mit Vorsicht gehandelt werden. Das doppelte Überprüfen aller Festmachungen kann keineswegs schaden. Kontrollieren Sie demzufolge unbedingt, welche Bestandteile in der Versicherung enthalten sind und welche Kosten grundsätzlich durch den Versicherer getragen werden und wie viel Selbstbeteiligung Ihnen jeweils zukommt. Schauen Sie auch in diesem Schritt, ob eine eingeschränkte Übernahme der Kosten vereinbart wurde und ob gegebenenfalls eine maximale Versicherungssumme bestimmt wurde. Insgesamt möchten wir Ihnen dazu raten, sich im Vorhinein hinreichend zu informieren und nicht gleich bei dem nächst besten Versicherer zu unterschreiben.
Die veröffentlichten Informationen auf monteurzimmer.de wurden mit großer Gewissenhaftigkeit recherchiert und erarbeitet, sind jedoch niemals als einzige Quelle zu benutzen. Gerade in rechtlichen Fragen sollten Sie sich bei Entscheidungen entsprechenden fachlichen Rat einholen. Wir übernehmen daher keinerlei Haftung für eventuell getroffene Entscheidungen und deren Folgen bzw. für eventuell abgeschlossene Verträge.