Sie führen einen Beherbergungsbetrieb, vermieten gewerblich und weisen auf Ihren Rechnungen daher Umsatzsteuer aus? Sind bei der Erstellung von Stornorechnungen andere Dinge zu beachten als bei der sonstigen Rechnungsstellung ? Wie sieht es dann mit der Umsatzsteuer bei einer Stornierung Ihrer Ferienunterkunft aus? Muss/Kann diese auf der von Ihnen gestellten Stornorechnung auch ausgewiesen werden?
Storno- und No-Show-Rechnungen: wie storniere ich eine Rechnung?
Eine Stornierung der Rechnung kann aus verschiedenen Gründen verlangt werden: der Gast wird krank, ist in einen Unfall verwickelt oder der Auftrag wurde abgesagt. Gesetzlich gibt es hier kaum Vorgaben, wie Sie ein Fall zu regeln ist. Grundsätzlich sind dabei erst einmal 2 Fälle zu unterscheiden:
1. Hat Ihr potentieller Gast von einem ihm eingeräumten Rücktrittsrecht rechtzeitig Gebrauch gemacht und es wurde dafür eine Stornogebühr vereinbart?
In diesem Fall leistet der potentielle Gast Ihnen gegenüber einen pauschalierten Schadenersatz und es ist nach Umsatzsteuergesetz keine Umsatz-/Mehrwertsteuer auszuweisen. (Storno-Fall)
2. Haben Sie Ihrem Gast kein Rücktrittsrecht eingeräumt, storniert er die Buchung nach Ablauf der vereinbarten Rücktrittsfrist oder reist er gar nicht an, ohne sich zu melden?
Dann handelt sich um einen klassischen No-Show-Fall und die Umsatz-/Mehrwertsteuer ist auf der entsprechenden Rechnung auszuweisen. (No-Show-Fall)
Diese Fallunterscheidung bedeutet also, dass die Antwort auf die Frage abhängig ist von Ihrem Vertrag bzw. den Stornovereinbarungen und Rücktrittsfristen in Ihren Verträgen. Es kommt also für den Ausweis der Umsatzsteuer allein darauf an, ob dem Gast die Möglichkeit des Rücktritts vom Beherbergungsvertrag gegen Zahlung eines Entgelts eingeräumt wird und er innerhalb der gesetzten Frist auch tatsächlich das gebuchte Zimmer storniert.
Storno: Die Rechnung wird ohne Ausweis der Umsatzsteuer gestellt. Voraussetzung ist, dass der Gast Ihrer Monteurzimmer oder Ferienwohnung rechtzeitig, also innerhalb der gesetzten Frist, aktiv von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch macht und die Buchung absagt.
No-show: Lässt der Gast die gesetzte Stornofrist verstreichen, ist es aus rechtlicher Sicht unerheblich, ob er nach Ablauf der Frist storniert oder ob er nichts tut, und ohne weitere Mitteilung nicht anreist. Der Gast hat keinen Anspruch auf einen Rücktritt vom geschlossenen Vertrag, Sie können den vereinbarten Preis in Rechnung stellen, von welchem Sie die sogenannten „ersparten Aufwendungen“ abzuziehen haben.
Welche Rechte und Pflichten gelten bei einer Stornierung?
Prinzipiell gilt: jeder Mieter, der verbindlich eine Unterkunft gebucht hat, hat sich damit verpflichtend auf einen Mietvertrag eingelassen.
Als Vermieter sind Sie gesetzlich nicht dazu verpflichtet ein Rücktrittsrecht mit einer gewissen Frist anzubieten. Diese Entscheidung bleibt jedem Vermieter selbst überlassen. Sollte es also keine vertragliche Regelung geben, greift hier also das Mietrecht. Dieses besagt, dass der Mieter für den vereinbarten Betrag aufkommen muss. Jedoch müssen etwaige Nebenkosten für Strom, Wasser, Reinigung, Frühstück, etc. vom Gesamtbetrag abgezogen werden.
Welche Abzüge gelten bei einer Stornierung?
Verpflegungstyp | Kostenabzüge |
Vollpension | 40 % |
Halbpension | 30 % |
Zimmer mit Frühstück | 10 – 20 % |
Gesamte Unterkunft | 10 – 20 % |
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